Die Mediation gehört zu den alternativen Konfliktlösungsverfahren neben der Schlichtung und einem Schiedsverfahren. Sie ist in Deutschland seit 2012 im Mediationsgesetz geregelt.
Konfliktparteien haben in der Mediation die Möglichkeit, ihren Konflikt interessenorientiert und individuell zu lösen ohne Abhängigkeit von Gesetz und Rechtsprechung. Natürlich ist es jedoch wichtig, dass sie sich informiert auf eine Lösung einigen können, die allen Seiten gerecht wird.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, welches durch einen neutralen und allparteilichen Dritten Konfliktparteien unterstützt, eine gemeinsame und vorrangig interessenorientierte Lösung zu finden.
Ziel ist ein Konsens, in dem die Konfliktparteien ihre Interessen gesichert haben. Zusätzlich kann die Kommunikationsebene wiederhergestellt werden.
Struktur der Mediation:
1. Zu allererst erfolgt eine Klärung mit den Konfliktparteien, ob ihr Konflikt für eine Mediation geeignet ist und sie freiwillig motiviert an diesem vertraulichen Verfahren teilnehmen wollen.
2. Die Konfliktparteien stellen ihre Sichtweise des Konfliktes vor und erarbeiten mit dem Mediator die Themen, die in der Mediation einvernehmlich gelöst werden sollen.
3. Für alle Themen werden die konkreten Interessen zur Bewertung der möglichen Lösungsideen entwickelt.
4. Nun geht es darum, die Lösungsideen zu den einzelnen Themen zu sammeln, zu bewerten und einem Realitäts-Check zu unterziehen, um nachhaltige Lösungen zu vereinbaren.
5. Vor einer Vereinbarung holen die Konfliktparteien Informationen zu ihren getroffenen Lösungen ein. Gibt es keine weiteren Kritikpunkte, steht einer abschließenden Vereinbarung nichts mehr im Weg.
Weitere Informationen finden Sie auch im Centralregister Mediation Deutschland.